In der Einrichtung werden im Maßregelvollzug psychisch kranke und suchtkranke Rechtsbrecher untergebracht, die als schuldunfähig oder vermindert schuldfähig gelten, bei denen eine weitere Gefährlichkeit zu erwarten ist und wenn ein Zusammenhang zwischen Delikt und psychischer Störung besteht.
Diagnostisch handelt es sich um Menschen mit schwerwiegenden psychischen Erkrankungen und Störungen, wie z.B. Schizophrenie, schizoaffektive Psychosen, Persönlichkeitsstörungen oder intellektuelle Beeinträchtigungen. Im Maßregelvollzug steht auch häufig die Alkoholabhängigkeit im Vordergrund, danach Drogenabhängigkeit, oftmals liegen zugleich schwere Persönlichkeitsstörungen vor.