Privatkliniken fordern Aufschub der Krankenhausreform

Nach Ende der Ampel-Koalition: Verband für Privatkliniken in Deutschland will Überarbeitung der Krankenhausreform

Mit Blick auf das Ende der Ampel-Regierung fordert der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) in einer Stellungnahme einen Aufschub des kürzlich verabschiedeten Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG). Das Gesetz, das Mitte Oktober beschlossen wurde, müsse dringend überarbeitet werden. „Das KHVVG mit seinen diversen handwerklichen Mängeln darf jetzt nicht einfach vom Bundesrat mit Torschlusspanik durchgewunken werden“, erklärte Dr. Hans-Heinrich Aldag, Präsident des BDPK.

Der Verband sieht im Gesetz zwar positive Ansätze für Privatkliniken in Deutschland und den öffentlichen Krankenhäusern, wie etwa die Einführung einer bundeseinheitlichen Planungssystematik basierend auf Leistungsgruppen. Dennoch reichten diese Maßnahmen nicht aus, um die angespannte Lage der deutschen Krankenhauslandschaft nachhaltig zu verbessern. 

Vorstand und Geschäftsführung des BDPK Foto: Dietmar Gust / BDPK

Kernforderungen des BDPK:

  • Krankenhauslandschaft finanziell stabilisieren: Eine nachhaltige Finanzierung der Krankenhäuser ist aus Sicht des BDPK oberste Priorität. Im KHVVG muss geregelt werden, dass die Krankenhäuser mit dem Inkrafttreten des KHVVG einen Inflationsausgleich erhalten, damit die Krankenhauslandschaft stabilisiert wird.
  • Vorhaltefinanzierung wirksam ausformen: Die Vorhaltefinanzierung müsse unabhängig von Fallzahlen ausgestaltet werden, um den tatsächlichen Bedarf der Einrichtungen zu decken.
  • Dezentrale Planung: Die Krankenhausplanung sollte weiterhin in der Verantwortung der Bundesländer bleiben, jedoch auf einer einheitlichen Systematik von Leistungsgruppen basieren.
  • Fachklinische Versorgung sichern: Das KHVVG erlaubt Fachkrankenhäusern sinnvollerweise Kooperationen, schließt aber viele Spezialisierungen wie Orthopädie durch zu enge Definitionen aus. Damit Fachkliniken weiterarbeiten können, sollten die Bundesländer frei über ihre Einstufung entscheiden dürfen.

„KHVVG in der jetzigen Form hilft den Patienten nicht“

Der BDPK appelliert daher an die Bundesländer, die Reform an den Vermittlungsausschuss des Bundestages zu überweisen. „Das Gesetz jetzt in Kraft treten zu lassen, würde nicht nur der gesundheitspolitischen Glaubwürdigkeit schaden“, sagte Aldag, „sondern würde weder den Krankenhäusern noch den Patienten helfen.

Der Verband sieht die aktuelle politische Situation als Chance, die Krankenhausreform mit einem besseren Konzept und stärkeren finanziellen Grundlagen neu zu gestalten.

Die Pressemitteilung zum Thema können Sie auf der Website des Verbandes nachlesen.

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