FAQ zum Privatklinik-Portal

Was sind Privatkliniken?

Privatkliniken sind Kliniken in privater Trägerschaft. Im Gegensatz zu Klinken kommunaler Trägerschaft (z.B. Gemeinden und Kommunen) und freigemeinnütziger Trägerschaft (z.B. kirchliche Träger oder das Deutsche Rote Kreuz) sind sie berechtigt, privates Eigenkapital im Unternehmen einzusetzen.

Unter den Privatklinken gibt es Akutkrankenhäuser, die akut erkrankte Patienten ambulant oder stationär behandeln, ebenso wie Rehabilitationskliniken, die Anschlussheilbehandlungen durchführen. Privatkliniken unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Größe, vor allem was die in Anzahl an Fachabteilungen und zu Verfügung stehenden Betten anbelangt. Größere Klinken verfügen über eine Vielzahl an Fachabteilungen und sorgen mitunter für die Regel- und Grundversorgung einer ganzen Region. Kleinere Klinken sind oft hochspezialisiert in einem einzelnen Fachbereich, wie z. B. die plastische Chirurgie und haben eine begrenzte Bettenzahl.

Werden in Privatkliniken auch Kassenpatienten behandelt?

Einige Privatklinken behandeln ausschließlich Privatpatienten und Selbstzahler. Häufig existieren jedoch Behandlungsvereinbarungen mit gesetzlichen Krankenversicherungen, die eine Behandlung von Kassenpatienten ermöglicht. Auskunft geben die jeweiligen Kliniken auf ihrer Website oder auf Anfrage. Die meisten deutschen Privatversicherer bieten jedoch umfangreiche Zusatzversicherungen an, die gesetzlich Versicherte abschließen können, um in den Genuss einer Behandlung als Privatpatient zu kommen. In der Regel sind das Zusatzversicherungen für ambulante, stationäre, zahnärztliche oder pflegerische Leistungen. Wir haben eine Liste aller deutschen Privatversicherer Deutschlands zusammengestellt und informieren über deren Leistungen, Tarife und Zusatzversicherungen. Schauen Sie doch gleich mal rein und informieren Sie sich über die möglichen Leistungen für Kassenpatienten.

Kann ich frei wählen, in welcher Klinik ich behandelt werden möchte?

Privatversicherte können frei wählen, in welcher Klinik sie sich behandeln lassen, wenn es sich um eine medizinisch notwendige stationäre Aufnahme handelt. Ausnahmen stellen Aufenthalte in Rehabilitationseinrichtungen dar, die vorher beim jeweiligen Kostenträger beantragt werden müssen. Die freie Krankenhaus- oder Arztwahl hängt aber auch immer vom jeweiligen Tarif ab, den der Versicherte abgeschlossen hat.

Kassenpatienten sind in der Klinikwahl eingeschränkt: Der Arzt, der die Krankenhausbehandlung verordnet, bestimmt zwei geeignete Einrichtungen in erreichbarer Nähe. Wer aus zwingenden Gründen dem Vorschlag nicht nachkommen kann, sollte Rücksprache mit seiner Krankenkasse halten. Wer sich dennoch die Klinik oder den Arzt frei aussuchen möchte, sollte vorher eine stationäre und/oder ambulante Zusatzversicherung abschließen.

Wer übernimmt die Kosten für eine Rehabilitationsmaßnahme?

Mit der Gesundheitsreform 2007 ist die Rehabilitation eine Pflichtleistung der Krankenkassen geworden. Zustände Kostenträger sind meist die gesetzliche Krankenversicherung oder die gesetzliche Rentenversicherung. Auch die private Krankenversicherung übernimmt je nach vereinbartem Leistungsumfang die Kosten. Die Zuständigkeit hängt von den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen und den Zielen der Reha ab.

Wie kann ich eine Reha beantragen?

In der Regel beantragt das vorbehandelnde Akutkrankenhaus den Aufenthalt in einer Rehabilitationseinrichtung beim jeweiligen Kostenträger. Auch ein Haus- oder Facharzt kann eine Rehabilitationsmaßnahme beantragen. Ob und in welchem Umfang der Kostenträger die Reha genehmigt, hängt unter anderem davon ab, wie die medizinische Notwendigkeit beurteilt wird. Generell haben ambulante und teilstationäre Leistungen Vorrang vor stationärer Rehabilitation.

Kann ich frei wählen, in welcher Reha-Klinik ich behandelt werden möchte?

Patienten haben ein Wunsch- und Wahlrecht in Bezug auf Rehabilitationskliniken. Daher kann im Antrag an den Kostenträger eine Wunsch-Einrichtung angegeben werden. Ob diesem Wunsch entsprochen wird, hängt unter anderem davon ab, ob es eine Behandlungsvereinbarung zwischen Kostenträger und Klinik gibt. Wer mit der vorgeschlagenen Reha-Klinik nicht einverstanden ist, kann Widerspruch beim Kostenträger einlegen. Einige Privatkliniken unterstützen Patienten mit nützlichen Tipps für die Antragstellung, insbesondere was die Begründung der Klinikwahl angeht.

Privatversicherte oder Kassenpatienten mit entsprechender Zusatzversicherung für ambulante und stationäre Heilbehandlungen, können sich die Reha-Klinik in der Regel ohne weiteres frei aussuchen.